Rechtsanwalt Dr. Clemens Clemente in München bearbeitet Fälle des Bankrechts und des Rechts der Kreditsicherung seit Anfang der 80iger Jahre. Seine Tätigkeit gründet sich daher auf eine jahrzehntelange Erfahrung.
Erste Erfahrungen sammelte Rechts-anwalt Dr. Clemente bereits Anfang der 70iger Jahre als Kreditsachbearbeiter nach Abschluss einer Banklehre bei einer Bausparkasse.
Nach dem Studium der Betriebs-wirtschaft und der Rechtswissenschaft beschäftigte sich Dr. Clemens Clemente auch wissenschaftlich mit dem Bank- und Kreditsicherungsrecht.
Seinen ersten Aufsatz verfasste er 1983 unter dem Titel "Die Zweckerklärung der Sicherungsgrundschuld in der Bankpraxis - eine kritische Bestandsaufnahme", der in der NJW 1983, 6 ff., veröffentlicht wurde. Dem Aufsatz folgten eine Reihe von weiteren Veröffentlichungen zum Bank- und Kreditsicherungsrecht.
Im Jahre 1985 erschien im RWS Verlag Kommunikationsforum das von Dr. Clemens Clemente verfasste Buch "Die Sicherungsgrundschuld in der Bank-praxis", welches derzeit in 4. Auflage unter dem Titel "Recht der Sicherungsgrundschuld" vorliegt.