Verkehrswert und Gutachten
Der Verkehrswert ist Ausgangspunkt, aber nicht automatisch die Gebotsgrenze.
Nicht der Verkehrswert entscheidet allein.
Grundbuch, geringstes Gebot und bestehen bleibende Rechte bestimmen das Risiko.
Die Zwangsversteigerung bündelt Grundbuchrecht, Vollstreckungsrecht und wirtschaftliche Kalkulation. Maßgeblich ist nicht nur der Verkehrswert, sondern die konkrete Lasten- und Ranglage.
Die wirtschaftliche Bewertung beginnt mit dem Grundbuch und endet nicht mit dem Zuschlag.
Der Verkehrswert ist Ausgangspunkt, aber nicht automatisch die Gebotsgrenze.
Barbetrag und bestehen bleibende Rechte bestimmen die wirtschaftliche Last des Erwerbs.
Grundschulden, Dienstbarkeiten und weitere Rechte können den Erwerb entscheidend verändern.
Mit dem Zuschlag endet die Prüfung nicht. Es folgen Verteilung, Besitzfragen und Folgerechte.
Ob Gläubiger, Eigentümer oder Bieter: Ohne Prüfung von Grundbuch, Forderung, Gutachten und Verfahrensstand bleibt das Risiko zu hoch.